
Der Landschaftsschutz lässt sich in unserer Gemeinde nicht mehr anwenden, — weil keine Landschaft mehr vorhanden ist (orig. Zitat).
Und jetzt wird es entgegen aller Gutachten LAUT!! (Details hier)
Schallimmissionen am 30. März 2006 (6 Mal Überschreitungen!)
Noch viel interessanter, wie sich die zugesagte Hilfe der Behörden
heute real anhört!
Fazit: „Es kann nicht sein was nicht sein darf“ (sorgfältig nachlesen und eigene Schlüsse ziehen)!
Wind&Lärm im Mai 2006, Feb 2007
Im Zeitraum 4-9. Mai 2006 wurde mehrfach die Polizei benachrichtigt, weil über Tage die Windkraftanlagen übermäßig Lärm erzeugten (Süd-östlicher Wind bis Windstärke 6/7). Einige wurden Nachts abgeschaltet, andere liefen unentwegt weiter….
Gibt es endlich eine angemessene Reaktion der Aufsichtsbehörden oder werden alle Anfragen, Forderungen und Hinweise weiterhin ignoriert?
Was beachtet werden sollte und wo die Schwerpunkte des Handelns derzeit liegen
=> seit dem 30.4.2007: Inkrafttreten des neuen Umweltschadensgesetzes. Natur- und Umweltschützer könnten ab sofort effektiver gegen Umweltsünder vorgehen. Mit einem formlosen Antrag bei der Umweltbehörde könnten künftig Verursacher zur umfassenden Sanierung der von ihnen angerichteten Schäden verpflichtet werden. http-Quelle beim BUND oder der Gesetzestext.
Achtet unbedingt auf geschützte Arten (Vögel & Fledermäuse), die unterhalb oder im Zusammenhang mit Windkraftanlagen geschädigt oder so gar getötet wurden und stellt in solchen Fällen Strafantrag nach dem Naturschutzgesetzt gegen den Betreiber und den Landkreis als Genehmigungsbehörde. Möglichst immer mit weiteren Zeugen die Tatsachen sichern (Fotos, Lage, Zeit, Ort, ggf. Kadaver sichern und der Polizei übergeben, wenn die Polizei nicht selber kommen will).
Der NABU befürwortet Windkraftnutzung wenn auf die Standortauswahl besonderes Augenmerk gelegt wird. D.h. Verträglich und in großzügigen Abstand von schützenswerten Tierarten und keinesfalls auf Standorte, die laut Baugesetzbuch als privilegiert gelten und ohne Rücksicht auf Verträglichkeit mit Mensch und Tier nur dem Ziel des Geldabschöpfens dienen.
Bei akuter Eiswurfgefahr und weiter drehendem Rotor sollte ebenfalls eine Anzeige bei der Polizei erfolgen, um die Gefährdungslage sofort einzudämmen und den Vorfall dokumentiert zu haben.
Immer aufschreiben wann es laut wurde. Tag, Zeit, Wetter, Umdrehungszahl des Rotors, Stellung des Rotors bzw. Windrichtung, wenn bekannt Windstärke, wenn bekannt dbA Werte. Beschreibt den Charakter des Lärms und ob der Betreiber auf Beschwerden reagiert hat. Notfalls wiederum Anzeige bei der Polizei wegen Ruhestörung und/oder gesundheitlicher Beeinträchtigung.
Wer schreibt—der bleibt !
Achtet darauf, ob vom Betrieb der WEA bedrohte Tierarten (auch Einzelexemplare von Fledermäuse, Vögel der RL) nachteilig betroffen sind!
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Was wurde angestoßen und was ist bis jetzt daraus geworden bzw. soll beachtet werden
Gemeinde wurde informiert und hat nach eigenem Bekunden die Meldung an den Landkreis weitergegeben. Am 23.2.2006 wurden Hinweis-/Warnschilder aufgestellt.
Warum aber schalten die Anlagen bei Eisgefahr nicht ab?
Unter dem letzten Tagesordnungspunkt (allgemeine Fragen) wurde eine interessante Anregung aus den Zuschauerreihen gemacht.
Ob die Summenbelastung vorgeschriebene Grenzwerte überschreitet, kann erst festgestellt werden, wenn die gesamte Last aufgebaut und vollständig betrieben wird…
Nach dem Motto: „Lasst uns das Kind ersäufen, bevor wir in den Brunnen hinterher springen!“
Frau Kassens hatte im Februar alle im Kreistag vertretenden Parteien nach ihren Positionen zur Windkraftnutzung in unserem Umfeld befragt.
Eiswurf im Januar 2006 und neu im Feb. 2007
Schatz der Weisheiten
Im öffentlichen Teil der Gemeindratssitzung
Schreiben an die Kreistagsfraktionen
Aktionen und Reaktionen
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